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   LG München I, 24.03.1981 - 1 T 2487/81   

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LG München I, 24.03.1981 - 1 T 2487/81 (https://dejure.org/1981,11536)
LG München I, Entscheidung vom 24.03.1981 - 1 T 2487/81 (https://dejure.org/1981,11536)
LG München I, Entscheidung vom 24. März 1981 - 1 T 2487/81 (https://dejure.org/1981,11536)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

    Auszug aus LG München I, 24.03.1981 - 1 T 2487/81
    Auf der Grundlage der Entscheidungen RGZ 142, 231 und BGHZ 41, 209 [= DNotZ 1964, 493 ] ist vielmehr in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht (ebenso OLG Düsseldorf NJW 1957, 1194 ) und der ganz herrschenden Meinung im Schrifttum (s.- statt vieler die Nachweisangaben bei Ingenstau, Erbbaurecht 5. Aufl. § 1 Rdnr. 30 und bei SoergellBaur, BGB 11. Aufl. ErbbauVO § 1 Rdnr. 3) die Bestellung eines Erbbaurechts für den Grundstückseigentümer selbst für zulässig zu erachten.

    Auch ein Bedürfnis (im Sinn von BGHZ 41, 209, 211) dafür, von vorneherein die Bestellung eines Erbbaurechts für den Grundstückseigentümer zuzulassen, liegt auf der Hand.

  • BGH, 11.12.1981 - V ZR 222/80

    Bestellung eines Erbbaurechts für den Grundstückseigentümer

    Auszug aus LG München I, 24.03.1981 - 1 T 2487/81
    BGH, Urteil vom 11.12.1981 - V ZR 222/80 - mitgeteilt von D. Bundschuh, Richter am BGH Aus dem Tatbestand: Der Streit der Parteien geht um die Erhöhung eines Erbbauzinses.
  • BGH, 28.11.1956 - V ZR 40/56

    Änderung des Erbbauzinse

    Auszug aus LG München I, 24.03.1981 - 1 T 2487/81
    b) Was nun die in Ziffer-XX der Erbbaurechtsbestellung enthaltene Wertsicherungsklausel betrifft, so ist zwar dem Ausgangspunkt des Berufungsgerichts zu folgen, daß insoweit von der Firma B. nur eine schuldrechtliche Wirkung gewollt gewesen sei, wie anders rechtlich auch nicht zulässig ( BGHZ 22, 220, 222, 223[= DNotZ 1957, 300 ; vgl. hierzu auch Weitnauer DNotZ 1957, 295 ]).
  • RG, 14.11.1933 - V B 10/33

    Kann der Eigentümer zweier Grundstücke an dem einen von diesen zu Gunsten des

    Auszug aus LG München I, 24.03.1981 - 1 T 2487/81
    Auf der Grundlage der Entscheidungen RGZ 142, 231 und BGHZ 41, 209 [= DNotZ 1964, 493 ] ist vielmehr in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht (ebenso OLG Düsseldorf NJW 1957, 1194 ) und der ganz herrschenden Meinung im Schrifttum (s.- statt vieler die Nachweisangaben bei Ingenstau, Erbbaurecht 5. Aufl. § 1 Rdnr. 30 und bei SoergellBaur, BGB 11. Aufl. ErbbauVO § 1 Rdnr. 3) die Bestellung eines Erbbaurechts für den Grundstückseigentümer selbst für zulässig zu erachten.
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